Aktuelles


Auf mehrfachen Elternwunsch hier der Stand der Auseinandersetzung mit der Senatsschulverwaltung:

 

17. September 2021

Inzwischen hat Richter Globig sein Urteil gefällt. Er hat tatsächlich befunden, dass die Schele-Schule für den Schaden bezahlen soll, den die Schulverwaltung durch die zahlreichen Amtspflichtverletzungen an der Schule angerichtet hat.
Wie hat Dr. Globig das gemacht?
Dies geht, wenn man den Klagevortrag und sämtliche angetretenen Beweise unbeachtet lässt. Weder hat er den Vernichtungsplan der Schulverwaltung noch den skandalösen Rufmord durch die Schulverwaltung richterlich gewürdigt. Aber auch die strafrechtlich relevante Kollusion und der Prozessbetrug wurden von ihm nicht beachtet. Der Schulträger, der jetzt erwartet, dass das Berliner Kammergericht ihm rechtliches Gehör gewähren wird, ist inzwischen in die Berufung gegangen. Damit die Eltern unserer Schüler sich ein eigenes Bild machen können, anbei der letzte Schriftsatz an das Landgericht vom 9. Mai 2021.

Nun ist die Schulverwaltung – trotz des von der Schele-Schule erstrittenen OVG-Urteils – immer noch nicht bereit, den von ihr verursachten Schaden zu begrenzen. Wegen der fehlenden Rehabilitierung des Schulträgers nimmt der Schaden zu.
Auf den Härtefallantrag der Schule zwecks Schadensbegrenzung vom 21. Juni 2021 teilte die Schulverwaltung kürzlich mit, nicht zuständig zu sein.

Weil die Schulverwaltung neuerdings „nicht zuständig“ ist und die Senatorin auf das Rehabiltierungsgesuch des Schulträgers einfach nicht geantwortet hat, hat sich der Schulträger am 12. August 2021 an den Regierenden Bürgermeister gewendet. Aber auch Herr Müller ist sprachlos und reagiert nicht. Hoffentlich hat der Regierende Bürgermeister Konfuzius verstanden.

Fortsetzung folgt…

 

23. April 2021

Obwohl die Behauptung der Senatsverwaltung für Bildung, der Schulträger habe falsche Zahlen angegeben, Einnahmen verschwiegen und einen Schaden in Millionenhöhe verursacht, sich als unzutreffend erwiesen hat und den Tatbestand einer vorsätzlichen Rufschädigung darstellt, hat Schulsenatorin Scheeres die von ihrem Haus verbreiteten Falschmeldungen weder widerrufen noch richtig gestellt

Auch nach zweimaliger Aufforderung hat die Senatorin den in seiner Ehre verletzten Schulträger nicht rehabilitiert.

Die Schulsenatorin Ÿübernimmt keine Verantwortung und setzt offensichtlich auf ein bewährtes Muster, nämlich den Staatsbürger sich in den juristischen Instanzen „totlaufen“ zu lassen.

Ganz offensichtlich hat die Senatorin nicht die Größe der Bundeskanzlerin, die kürzlich, ohne sich herauszureden und ohne zu vertuschen, einen Fehler in der Corona-Strategie unumwunden eingestanden und ihre Bürger um Entschuldigung gebeten hat.

Offensichtlich kennt  Schulsenatorin Scheeres die Weisheit des Konfuzius nicht, wonach derjenige, der einen Fehler vertuscht, aus dem Fehler ein „Verbrechen“ macht.

Offensichtlich haben aber auch die verantwortlichen  Mitarbeiter der Senatorin diese  Kenntnis nicht, denn auch sie haben den Fehler der Schulverwaltung vertuscht, indem sie dem Verwaltungsgericht Berlin wahrheitswidrig mitteilten, dass die beweiserheblichen Akten im Haus nicht mehr vorhanden seien.

Mit dieser Lüge haben sie aus ihrem Fehler ein „Verbrechen“ im Sinne des Konfuzius  gemacht.

Dieses „Verbrechen“ nennt man Prozessbetrug      –      o tempora, o mores !

Wegen der ausgebliebenen Rehabilitierung, der anhaltenden Rufschädigung und wegen des von der Schulsenatorin Scheeres und ihrem Berater, Thomas Duveneck (Leiter der Abteilung für Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens), beauftragten und dann befürworteten Plans, die Schule in die Insolvenz zu treiben, hat der Schulträger inzwischen Schadensersatzklage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Zur allgemeinen Verblüffung geht das Possenspiel jedoch weiter. In der für den 16.06.2020 anberaumten mündlichen Verhandlung vertrat der Einzelrichter Dr. Globig doch die absurde Auffassung, dass nicht der Schadensverursacher für den Schaden aufkommen müsse, sondern der Geschädigte.

Da sich der Richter zudem während der gesamten Verhandlung nicht unparteiisch verhielt und offensichtlich unter erheblichem Druck von der Schulsenatorin und dem Finanzsenator stand, lehnte der Schulträger den Richter wegen Befangenheit ab. Von  Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung war in dieser Verhandlung nichts zu spüren.