Mitteilungen/Presse


Auf mehrfachen Elternwunsch hier der Stand der Auseinandersetzung mit der Senatsschulverwaltung:

 

17. September 2021

Inzwischen hat Richter Globig sein Urteil gefällt. Er hat tatsächlich befunden, dass die Schele-Schule für den Schaden bezahlen soll, den die Schulverwaltung durch die zahlreichen Amtspflichtverletzungen an der Schule angerichtet hat.
Wie hat Dr. Globig das gemacht?
Dies geht, wenn man den Klagevortrag und sämtliche angetretenen Beweise unbeachtet lässt. Weder hat er den Vernichtungsplan der Schulverwaltung noch den skandalösen Rufmord durch die Schulverwaltung richterlich gewürdigt. Aber auch die strafrechtlich relevante Kollusion und der Prozessbetrug wurden von ihm nicht beachtet. Der Schulträger, der jetzt erwartet, dass das Berliner Kammergericht ihm rechtliches Gehör gewähren wird, ist inzwischen in die Berufung gegangen. Damit die Eltern unserer Schüler sich ein eigenes Bild machen können, anbei der letzte Schriftsatz an das Landgericht vom 9. Mai 2021.

Nun ist die Schulverwaltung – trotz des von der Schele-Schule erstrittenen OVG-Urteils – immer noch nicht bereit, den von ihr verursachten Schaden zu begrenzen. Wegen der fehlenden Rehabilitierung des Schulträgers nimmt der Schaden zu.
Auf den Härtefallantrag der Schule zwecks Schadensbegrenzung vom 21. Juni 2021 teilte die Schulverwaltung kürzlich mit, nicht zuständig zu sein.

Weil die Schulverwaltung neuerdings „nicht zuständig“ ist und die Senatorin auf das Rehabiltierungsgesuch des Schulträgers einfach nicht geantwortet hat, hat sich der Schulträger am 12. August 2021 an den Regierenden Bürgermeister gewendet. Aber auch Herr Müller ist sprachlos und reagiert nicht. Hoffentlich hat der Regierende Bürgermeister Konfuzius verstanden.

Fortsetzung folgt…

 

23. April 2021

Obwohl die Behauptung der Senatsverwaltung für Bildung, der Schulträger habe falsche Zahlen angegeben, Einnahmen verschwiegen und einen Schaden in Millionenhöhe verursacht, sich als unzutreffend erwiesen hat und den Tatbestand einer vorsätzlichen Rufschädigung darstellt, hat Schulsenatorin Scheeres die von ihrem Haus verbreiteten Falschmeldungen weder widerrufen noch richtig gestellt

Auch nach zweimaliger Aufforderung hat die Senatorin den in seiner Ehre verletzten Schulträger nicht rehabilitiert.

Die Schulsenatorin Ÿübernimmt keine Verantwortung und setzt offensichtlich auf ein bewährtes Muster, nämlich den Staatsbürger sich in den juristischen Instanzen „totlaufen“ zu lassen.

Ganz offensichtlich hat die Senatorin nicht die Größe der Bundeskanzlerin, die kürzlich, ohne sich herauszureden und ohne zu vertuschen, einen Fehler in der Corona-Strategie unumwunden eingestanden und ihre Bürger um Entschuldigung gebeten hat.

Offensichtlich kennt  Schulsenatorin Scheeres die Weisheit des Konfuzius nicht, wonach derjenige, der einen Fehler vertuscht, aus dem Fehler ein „Verbrechen“ macht.

Offensichtlich haben aber auch die verantwortlichen  Mitarbeiter der Senatorin diese  Kenntnis nicht, denn auch sie haben den Fehler der Schulverwaltung vertuscht, indem sie dem Verwaltungsgericht Berlin wahrheitswidrig mitteilten, dass die beweiserheblichen Akten im Haus nicht mehr vorhanden seien.

Mit dieser Lüge haben sie aus ihrem Fehler ein „Verbrechen“ im Sinne des Konfuzius  gemacht.

Dieses „Verbrechen“ nennt man Prozessbetrug      –      o tempora, o mores !

Wegen der ausgebliebenen Rehabilitierung, der anhaltenden Rufschädigung und wegen des von der Schulsenatorin Scheeres und ihrem Berater, Thomas Duveneck (Leiter der Abteilung für Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens), beauftragten und dann befürworteten Plans, die Schule in die Insolvenz zu treiben, hat der Schulträger inzwischen Schadensersatzklage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Zur allgemeinen Verblüffung geht das Possenspiel jedoch weiter. In der für den 16.06.2020 anberaumten mündlichen Verhandlung vertrat der Einzelrichter Dr. Globig doch die absurde Auffassung, dass nicht der Schadensverursacher für den Schaden aufkommen müsse, sondern der Geschädigte.

Da sich der Richter zudem während der gesamten Verhandlung nicht unparteiisch verhielt und offensichtlich unter erheblichem Druck von der Schulsenatorin und dem Finanzsenator stand, lehnte der Schulträger den Richter wegen Befangenheit ab. Von  Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung war in dieser Verhandlung nichts zu spüren.

Informationen aus der Schele-Schule

„Privatschule siegt vor Gericht gegen den Senat“

Leinemann, Susanne: Privatschule siegt vor Gericht gegen den Senat, www.morgenpost.de, 07.12.2018,
https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article215957789/Privatschule-siegt-vor-Gericht-gegen-den-Senat.html

Am 23.3.2016 hat die Schulverwaltung einen Plan erstellt, der die Insolvenz der Schele-Schule zum Ziel hat. Dieser skandalöse Vernichtungsplan (durch den zuständigen Fachgruppenleiter Herrn Gielsdorf ausgeheckt) greift inzwischen immer schmerzlicher. Dieser kriminelle Plan, die Schule durch Verleumdung und durch finanzielles Ausbluten zu zerstören und so die Schule in die Insolvenz zu treiben, wird immer mehr zum Albtraum, hat doch das zuständige Amtsgericht eine „vorläufige“ Insolvenzverwaltung angeordnet.
Inzwischen hat Herr Gielsdorf seine Vorgesetzten schwer belastet. Wie sein Rechtsanwalt mitteilt, hat er seinen Vernichtungsplan „nach Aufforderung durch seine Vorgesetzten angefertigt“. Seine Vorgesetzten sind:

1. Nadja von Bernuth – Leitung Referat II C
2. Thomas Duveneck – Leiter Abteilung II
3. Mark Rackles – Staatssekretär
4. Sandra Scheeres – Senatorin

Welche dieser Personen hat Herrn Gielsdorf beauftragt, der Schule den Todesstoß zu versetzen? Wer hat ihn hierzu angestiftet?
Hier fällt zunächst Frau von Bernuth ins Auge. Sie hat die falschen Verdächtigungen und Verleumdungen wider besseres Wissen in die Welt gesetzt und unterzeichnet. Um dies zu vertuschen, hat sie anschließend bei vier Bescheiden die dazugehörigen Prüfberichte manipuliert. Mit beachtlicher Energie hat sie die jeweils letzte Seite weggelassen bzw. verändert, weil diese Seiten beweisen, dass der Schulträger sich korrekt verhalten hat. Niemals hat er falsche Schülerzahlen angegeben oder Einnahmen verschwiegen. Schon gar nicht hat der Schulträger dem Land Berlin einen finanziellen Schaden zugefügt. Die Prüferin, Frau Wendt, hat in allen Prüfberichten „die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel gemäß Schulgesetz für das Land Berlin und der Ersatzschulzuschussverordnung bestätigt“.
Wer oder was treibt Frau von Bernuth, sich dermaßen unredlich zu verhalten? Hat Frau von Bernuth sich ebenso wie Herr Gielsdorf instrumentalisieren lassen?
Soll sich mit diesen kriminellen Methoden der Gielsdorf’sche Plan erfüllen? Ist denn der Schulverwaltung jedes Mittel recht, um die Schule zu vernichten?

 

Gerichtsverfahren

Im Verlauf der mündlichen verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 27.03.2017 ist endlich zu Tage getreten, wie der Fehler der Schulverwaltung bei der Zuschussberechnung für die Schele-Schule entstanden ist:

Die Prüfstelle der Schulverwaltung hat bei ihrer Berechnung die Ausgaben der Schele-Schule und §7 der Ersatzschulzuschussverordnung aus nicht ersichtlichen Gründen komplett außer Acht gelassen!

Da nun auch die beweiserheblichen Verwaltungsakten der Schele-Schule verschwunden sind, wobei es sich anscheinend um Urkundenunterdrückung handelt, ist die Fehleinschätzung der Prüferin von ihren Vorgesetzten unreflektiert übernommen und fortgesetzt worden.

Der von dem Verwaltungsgericht für den 19.05.2017 zugesicherte Verkündungstermin ist überraschend aufgehoben worden.

Nachdem Richter T. schon 2016 zwei Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz und vorläufige Auszahlung des umstrittenten Zuschusses abgewiesen hat, verzögert er das Verfahren weiter. Tut er dies, um die Insolvenz der Schule zu erreichen und sich dann endgültig um das Urteil zu drücken?
Klar ist, dass Schule und Lehrer ihre Arbeit getan haben und jetzt von der Schulverwaltung um ihren Lohn gebracht werden. Ist das Zechprellerei?
Wie weit soll diese Posse eigentlich noch gehen? Es wird Zeit, dass Senatorin Scheeres ein Machtwort spricht, den Fehler ihrer Verwaltung behebt und sich mit dem Schulträger einigt.

Wegen des fehlenden Urteils wird der Schaden immer größer. Zwecks Schadenminimierung hat der Schulträger am 26.06.2017 einen dritten Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht gestellt. Ohne eine nachvollziehbare Begründung zu liefern, hat Richter T. auch diesen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Warum erhält unsere Schule keinen Rechtsschutz? Wen schützt Richter T.?

Da der Schulträger nach wie vor fest entschlossen ist, die Schule zu erhalten, wird im nächsten Schritt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angerufen.
Am 17.10.2017 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg den Eilantrag des Schulträgers zurückgewiesen: Weil der Sohn des Schulträgers zwischenzeitlich einen Überbrückungskredit erhalten hat, bestehe nunmehr keine Eilbedürftigkeit. Im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat am 21.11.2017 die mündliche Verhandlung stattgefunden. Nach wie vor schützt Richter T. die Schele-Schule nicht gegen die übermächtige Verwaltung und weist die Klage zurück. Jetzt wird die Urteilsbegründung mit Spannung erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie Richter T. die folgenschwere Missachtung der Vorschriften des Schulgesetzes und des § 7 ESZV durch die Schulverwaltung als rechtmäßig erklären wird. Immerhin hat die 3. Kammer die Berufung zugelassen. Ein kleiner Lichtblick!
Am 18.4.2018, fand vor dem Amtsgericht Tiergarten die Gerichtsverhandlung bezüglich der ruf- und geschäftsschädigenden Behauptungen der Schulverwaltung statt. Hierbei haben sich die Vorwürfe der Schulverwaltung als haltlos erwiesen, sodass die Verhandlung mit einem Freispruch des Schulträgers endete.
Zur allgemeinen Verblüffung erklärte die Hauptzeugin der Schulverwaltung in der Verhandlung, dass die angeblich verschwundenen Akten niemals verschwunden waren. Hierdurch wurde offenbar, dass die Schulverwaltung die den Schulträger entlastenden Akten unterdrückt hat und das Verwaltungsgericht zum Nachteil des Schulträgers belogen hat. Nun bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise der Staatsanwalt mit dieser Lüge umgehen werden.

Endlich, drei Jahre währt inzwischen der zermürbende Kampf, fand am 27.11.2018 der mit Ungeduld
erwartete Gerichtstermin vor dem Oberverwaltungsgericht statt. Die Verhandlung, die von dem
Vorsitzenden Richter mit fester Hand und äußerst korrekt geführt wurde, hatte folgendes Ergebnis:

Die widerrechtlich zurückgehaltenen Gelder sind auszuzahlen. Die Revision wird nicht zugelassen.
( vergleiche
Tagesspiegel und Berliner Morgenpost)

Mit seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht dem Schulträger in allen Klagepositionen Recht
gegeben. Ein äußerst wichtiges Etappenziel ist erreicht. Von dem schon so lange währenden
Überlebenskampf noch ziemlich benommen, ist der Schulträger dankbar, dass das
Oberverwaltungsgericht ihn endlich von dem eisernen Würgegriff der Schulverwaltung befreit, das
Ausbluten der Schule beendet und ihm sein Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgegeben hat.

Dankbar ist der Schulträger aber auch, dass die vielen Freunde der Schele- Schule unbeirrbar zu ihm
gehalten haben. Besonderer Dank gilt den Lehrern und Mitarbeitern, den Schülereltern und den
Ehemaligen.

Mit Erleichterung bleibt festzustellen, dass der Zerschlagungsplan von Staatssekretär Rackles sich
nicht erfüllt hat. Jetzt ist die Pressestelle der Schulverwaltung gefordert, die in der Presse
verbreiteten Falschmeldungen richtig zu stellen.

Neben dieser erfreulichen Entwicklung gibt es eine weitere bemerkenswerte Nachricht: Mit
höchstem Einsatz haben es die Kinder unserer kleinen Schule geschafft, Berliner Fußballmeister zu
werden.

 

Reaktion der Schulverwaltung

Staatssekretär Rackles beantwortet das Schreiben des Schulträgers vom 15.3.2017 nicht. Möglicherweise hat Herr Rackles jetzt verstanden, warum vor 30 Jahren Senatsdirektor Koch für den gleichen Fehler seinen Posten verlassen musste.

Nach wie vor missachtet die Verwaltung das Schulgesetz und wendet die Vorschriften des §7 ESZV nicht an. Missachtet die Verwaltung die Vorschriften des §7 ESZV, damit der Insolvenzplan auch wirklich aufgeht?! Eiskalt macht die Schulverwaltung die seit 1900 bestehende Schule platt!

In Reaktion auf die Veröffentlichung der Zuschussaffäre auf unserer Homepage, hat Fachgruppenleiter Gielsdorf versucht, beim Landgericht Berlin eine Unterlassung der Nennung seines Namens zu erwirken. Per Beschluss des Landgerichts vom 22.05.2017 ist Herr Gielsdorf gescheitert. Das Gericht hat festgestellt, dass es den Tatsachen entspricht, dass der „Vernichtungsplan“ von Herrn Gielsdorf „ausgeheckt“ wurde. (vgl. Beschluss des Landgerichts Berlin 22.05.2017)

Staatssekretär Rackles antwortet immer noch nicht. Zwar konnnte in letzter Minute die Insolvenzeröffnung abgewendet werden, weil der Sohn des Schulträgers einen sehr teuren Privatkredit aufnehmen konnte. Dennoch wird von den Verantwortlichen der Schulverwaltung der Giesdorf’sche Vernichtungsplan weiterverfolgt.

 

Reaktion von Ehemaligen (Jahrgang 1980)

„Das gleiche Theater hatten wir doch schon vor 30 Jahren mit Hanna-Renate Laurien und Herrn Diepgen.“

 

Reaktion des Schulträgers

„Ruhe ist die erste Bürgerpflicht! Deswegen bleibe ich gelassen und warte darauf, wie der Regierende Senat den immensen Schaden beheben will, den die Schulverwaltung hier angerichtet hat. In der Auseinandersetzung mit der Schulverwaltung wehre ich mich allerdings entschieden dagegen, dass die Schulverwaltung mich mit aller Macht zwingen will, das Schulgeld für den Pflichtunterricht zu erhöhen.
Da von 113 Schülern 20 Schüler einen Freiplatz haben und weitere 43 Schüler eine Ermäßigung erhalten, kann und soll nach Lage der Dinge keine Erhöhung des Elternbeitrages stattfinden. Außerdem steht dieses Verlangen der Schulverwaltung in krassem Widerspruch zu dem Verbot einer Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen und zu der von dem neuen Senat angekündigten Schulpolitik (vergleiche auch Schreiben des Schulträgers vom 26.3.17 an das Verwaltungsgericht).

Seit Januar 2016 drückt sich Senatorin Scheeres ungeniert um die durch das Gesetz vorgeschriebene Bezahlung der Kosten für die Beschulung von 113 Kinder.

Weder Frau Scheeres noch Richter T. wollen das durch die fragwürdige Zuschusskürzung entstandene Problem der Schele-Schule lösen. Sie wenden geltendes Recht (§7 ESVZ) nicht an, mit der Folge, dass die erfolgreich arbeitende Schele-Schule nicht existieren kann. Es bleibt festzustellen, dass die staatlichen Zuschüsse für die gebundenen privaten Ganztagsschulen nicht ausreichen und deswegen die Schulverwaltung ihre die Schule vernichtende Rechtsauffassung korrigieren muss. Wenn der Gesetzgeber dies ebenfalls will, ist er aufgerufen, hier für Klarheit zu sorgen. Private gebundene Ganztagsschulen sind wegen ihres höheren Kostenaufwandes entsprechend einer öffentlichen gebundenen Ganztagsschule auszustatten. Insbesondere dann, wenn Sie auch Kindern aus einkommensschwachen Familien unbegrenzt Zugang zu ihrer Schule gewähren.

 

Schriftverkehr

Weitere Einzelheiten sind den folgenden Schreiben zu entnehmen:

Schreiben zur Rehabilitierung an Senatorin Scheeres vom 18.01.2017 [83 KB]

Antwortschreiben von Staatssekretär Rackles vom 27.02.2017 [990 KB]

Schreiben an Staatssekretär Rackles vom 15.03.2017 [1.993 KB]

Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 26.03.2017 [162 KB]

Härtefallschreiben an den Senat vom 29.03.2017 [617 KB]

Informationsschreiben zur Existenzsicherung an Eltern und Kollegium der Schele-Schule vom 30.03.2017 [132 KB]

Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung vom 01.05.2017 [129 KB]

Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 02.06.2017 [720 KB]

Beschluss des Landgerichtes vom 22.05.2017 [4.909 KB]

„Vernichtungsplan“ der Verwaltung vom 22.03.2016 [3.062 KB]